Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

1. Alle Angebote, Bestellungen, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen von HanseaticComputer erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennt HanseaticComputer nicht an, es sei denn, HanseaticComputer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn HanseaticComputer in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

3. Mit der Abgabe einer Bestellung oder eines Gebotes erkennt der Käufer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HanseaticComputer an.

 

§2 Bestellungen

1. Die Angebote von HanseaticComputer sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Vereinbarungen sind für HanseaticComputer erst dann bindend, wenn HanseaticComputer sie schriftlich, fernschriftlich, per Email oder formularmäßig bestätigt hat oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entspricht.

2. HanseaticComputer behält sich das Recht vor, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen.

 

§ 3 Preise, Zahlungskonditionen

1. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Verpackung ist im Preis enthalten. Der Transport erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Preise enthalten keine Zölle und keine Verbrauchs- und sonstige Steuern. Hierfür ist allein der Käufer verantwortlich. Alle Preisangaben erfolgen in Euro.

2. Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, sind die Rechnungen von HanseaticComputer sofort mit Rechnungserhalt fällig.

3. Kürzungen für Bankspesen, Porto, einen Gewährleistungseinbehalt etc. erkennt HanseaticComputer nicht an. HanseaticComputer nimmt Wechsel nur dann in Zahlung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wechseldiskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen an Mitarbeiter dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht erfolgen.

 

§ 4 Beschaffenheit/Garantien

1. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der Standardspezifikationen von HanseaticComputer bzw. den vereinbarten Spezifikationen. Eigenschaften der Waren, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von HanseaticComputer oder denen der Gehilfen von HanseaticComputer, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwarten kann, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder diesen Geschäftsbedingungen wiedergegeben sind. Garantien sind nur dann verbindlich für HanseaticComputer, wenn HanseaticComputer sie in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder in diesen Geschäftsbedingungen als solche bezeichnet hat und dort auch seine Verpflichtungen aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.

2. Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

3. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung garantiert HanseaticComputer das einwandfreie Funktionieren der Ware in der Weise, dass der Käufer bei der Geltendmachung der ihm nach dem Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen zustehen Ansprüche wegen Sachmängeln weder einen Mangel noch dessen Vorliegen bei Gefahrübergang beweisen muss (Garantie). Die Garantie beschränkt sich auf die rein technische Funktion des Gerätes. Die Batterien werden nicht getestet und sind generell von der Garantie ausgeschlossen, da es sich um Verbrauchsmaterialien handelt.

 

§5 Die in § 4 gewährte Garantie umfasst nicht;

• Dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten (Beispiel: Inkompatibilität)

• Die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen und

• Gebrauchsspuren wie kleinere Gehäuserisse, Kratzer, Pixelfehler bis 20 Pixel, fehlende Abdeckungen, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen.

• Jegliche Garantieansprüche entfallen, wenn die Betriebsanweisungen nicht befolgt, das Gerät mit Gewalt geöffnet, Änderungen am Gerät vorgenommen oder Teile ausgewechselt werden.

• Dies gilt auch, sofern der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Geräte zurückzuführen ist.

 

§6 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrübergang

1. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf den Eingang der Ware.

2. HanseaticComputer ist zu Teillieferungen berechtigt. Die darüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar.

3. Versandart und Versandweg werden von HanseaticComputer gewählt. HanseaticComputer wird sich nach Möglichkeit bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; hierdurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

4. HanseaticComputer wird durch die Übergabe an einen Transporteur von seiner Leistungspflicht frei. Gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten, Versicherung, Anfuhr) von HanseaticComputer übernommen wurden. Der Transporteur wird von HanseaticComputer bestimmt.

5. Bei der Übersendung von Waren oder anderen Gegenständen an HanseaticComputer trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen sowie sämtliche anfallenden Transportkosten. Dies gilt auch für Rücksendungen im Rahmen des vertraglich gewährten Rückgaberechts.

6. Die Absätze 4 und 5 gelten nicht, sofern ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 Abs. 1 BGB vorliegt.

7. Einwegverpackungen wird der Käufer ordnungsgemäß auf eigene Kosten entsorgen. Soweit solche Verpackungen wieder verwendet werden, sind auf der Verpackung angebrachte Produkt- oder Firmenhinweise unkenntlich zu machen.

 

§7 Zahlungsverzug, Aufrechnung

1 Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist HanseaticComputer unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

2. HanseaticComputer ist darüber hinaus berechtigt, gegenüber Verbrauchern als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und gegenüber Nichtverbrauchern als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines HanseaticComputer entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt.

3. Gegenüber den Forderungen von HanseaticComputer kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung rechtskräftig oder unbestritten ist.

 

§ 7 Höhere Gewalt

1. Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskampf, Feuer und andere Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw Abnahme, wenn sie die Störung nicht zu vertreten hat.

2. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass HanseaticComputer sich beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

3. Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 8 Datenschutz

In der Kundendatei von HanseaticComputer werden nur die für die Abwicklung des Kaufs erforderlichen Daten gespeichert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat der Käufer das Recht, einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. Unabhängig davon versichert HanseaticComputer, dass eine Weitergabe der Käuferdaten an Dritte für Zwecke der Werbung nicht erfolgt.

 

§ 9 Gerichtsstand

Falls der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB sind, ist der Gerichtsstand Hannover. HanseaticComputer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

 

§ 10 Gefahrenübergang, Mängelansprüche

1. Holt der Käufer die Ware in den Räumlichkeiten der HanseaticComputer ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

2. Die Verjährung der Mängelansprüche beginnt mit der Ablieferung der Ware. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung von HanseaticComputer müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden diese Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.

3. HanseaticComputer darf bei Mängeln nach Wahl des Käufers nachbessern oder Ersatz liefern (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB). Schlägt die Durchführung der Nacherfüllungsmaßnahmen fehl, kann der Käufer bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 2 BGB). Mängelansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich der in § 11 beschränkten Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

4. Ansprüche der Käufer wegen Mängeln neuer Waren (einschließlich Schadensersatzansprüche) und im Falle des Vorliegens eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 BGB) verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Ablieferung. Bei denjenigen Käufern, die nicht Verbraucher sind, und bei gebrauchten Waren gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung.

5. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Rückgriffsansprüche der Käufer, falls Waren an einen Verbraucher verkauft werden. Solche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gelten die Regelungen für die nach Ziff 11 beschränkten Schadensersatzansprüche entsprechend.

6. Eine Rücksendung der gelieferten Ware ohne Absprache mit HanseaticComputer wird ausgeschlossen. Nach Absprache sind einzelvertragliche Regelungen möglich, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.

 

§ 11 Haftungsbeschränkung

1. HanseaticComputer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalpflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise.

2. Wenn HanseaticComputer hiernach für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (also nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte).

3. In den Fällen der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf höchstens den dreifachen Betrag des Wertes der betroffenen Lieferung bzw. bei reinen Vermögensschäden auf höchstens den zweifachen Betrag des Wertes der betroffenen Lieferung begrenzt.

4. Schadensersatzansprüche (mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln) verjähren in zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in dem der Käufer Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf die Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht in Fällen auf Vorsatz zurückzuführender Schadensersatzansprüche.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Personenschäden, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Im Übrigen gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechts-grund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch dann, wenn die Waren nur der Gattung nach bestimmt sind. Sie gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von HanseaticComputer.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die HanseaticComputer aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich aller Salden gegen den Käufer zustehen.

2. Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Ware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für HanseaticComputer als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit HanseaticComputer nicht gehörenden Sachen erwirbt HanseaticComputer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien. Bei Veräußerung von Waren, an denen HanseaticComputer Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsteil, der dem Miteigentumsanteil von HanseaticComputer entspricht.

3. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus den gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang des Eigentumsanteils von HanseaticComputer zur Sicherung an HanseaticComputer

ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von HanseaticComputer (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware.

4. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit HanseaticComputer ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die im Eigentum von HanseaticComputer stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an HanseaticComputer abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen darf der Käufer nur mit Zustimmung von HanseaticComputer vornehmen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers ist HanseaticComputer berechtigt, die ihm eingeräumte Verfügungs- und Einziehungsbefugnis zu widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen sowie die Vorbehaltsware ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen; ein Rücktritt vom Vertrag liegt nur dann vor, wenn HanseaticComputer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt, und bedarf keiner vorherigen Fristsetzung.

5. Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Lande des Käufers geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich die vorbezeichneten Rechte von HanseaticComputer auf den gesetzlich zulässigen Umfang.

 

 

§13 Keine Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

§14 Schlussbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

3. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

§15 Rückgaberecht / Rücktritt vom Kauf

Auch als 14 Tage Rückgaberecht bekannt: Dieses Recht steht dem Kunden nach §355 BGB nur dann zu, wenn die erworbene Ware über den Versand bezogen wurde. Da die HanseaticComputer kein Versandhandel betreibt, wird dem Kunden kein Rückgaberecht eingeräumt.

 

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (¨OS-Plattform¨) zur Verfügung unter:

https://ec.europa.eu/consumers/odr
https://www.wa-recht.de/einfuehrung-os-plattform/